
Verfahrensbeistandschaft
(Karin Dambacher)
Auf Bestellung der Familiengerichte werde ich in kindschaftsrechtlichen Verfahren als Verfahrensbeistand tätig. Meine Aufgabe besteht dann darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen („Anwalt des Kindes“).
Im Vordergrund meiner Arbeit steht immer der gute Kontakt zum Kind, die Suche nach der besten Lösung für das Kind sowie das Bemühen um eine Deeskalation elterlicher Konflikte.